ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) VON KURZIMMOBILIEN

Sehr geehrte(r) Interessent(in),

 

bitte führen Sie alle Verkaufsverhandlungen ausschließlich über mich oder von mir beauftragte Personen. Desgleichen ersuche ich Sie, Besichtigungstermine ausschließlich mit mir zu vereinbaren. Selbstverständlich stehe ich für alle Gespräche mit dem Eigentümer / Vermieter zur Verfügung.

 

Kommt durch meine Vermittlung ein Vertragsabschluß zustande, so ist meine Aufgabe mit Abschluß des Vertrages, in welcher Form auch immer, erfüllt und die vereinbarte Entlohnung fällig und zahlbar.

 

 

ANGEBOTSBEDINGUNGEN

 

  1. Meine Angebote basieren auf mir erteilten Informationen der jeweiligen Anbieter. Ich werde in jedem Einzelfall bemüht sein, diese Informationen zu verifizieren, kann jedoch für deren Richtigkeit keinerlei Garantie und Haftung übernehmen.

  2. Alle Angebote sind ausschließlich für Sie, den Empfänger dieses Schreibens bestimmt und müssen daher von Ihnen vertraulich behandelt werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf meiner ausdrücklichen schriftlichen Kommt infolge unbefugter Weitergabe von Kenntnissen, die Sie durch mich erhalten haben ein Vertragsabschluß zustande und wird in diesem Vertrag keine angemessene Provision für mich vereinbart, so verursacht diese unbefugte Weitergabe von Informationen mir einen Schaden in Höhe der regulär angefallenen Provision. Für diesen Schaden haben Sie einzustehen. Sie werden daher ausdrücklich ersucht, sowohl das Wissen um die Verkäuflichkeit/Vermietbarkeit von Objekten als auch die damit in Zusammenhang stehenden Daten vertraulich zu behandeln.

  3. Ist Ihnen eine von mir nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluß bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, mir diese Vorkenntnis binnen 8 Werktagen unter Offenlegung Ihrer Informationsquelle anzuzeigen und gegebenenfalls zu belegen. Erhalte ich innerhalb dieser Frist von Ihnen keine Nachricht, so gilt der provisionsrelevante Erst­nachweis als von mir erbracht.

  4. In diesem Fall begründet die schriftliche/mündliche Benennung einer Gelegenheit zum Vertragsabschluß in Zusammenhang mit der anschließenden Übersendung der zugehörigen Unterlagen einen Maklervertrag, der im Erfolgsfall zu einer Provisionspflicht für Sie führt. Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, erfolgen alle Nachweise freibleibend und der/die Zwischenverkauf/-vermietung bleibt mir vorbehalten.

  5. Wird Ihnen ein von mir angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte nochmals angeboten, so sind Sie andererseits verpflichtet, Ihre Vorkenntnis dem neuen Anbieter umgehend zur Kenntnis zu bringen und etwaige Maklerdienste Dritter bei dem bekannten Objekt abzulehnen.

  6. Erwerben/Mieten Sie ein von mir nachgewiesenes Objekt (auch ohne mein weiteres Zutun), so sind sie verpflichtet, mir dies umgehend anzuzeigen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Mein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Vertrag zu anderen Bedingungen, als Ihnen von mir genannt, ein anderer Vertrag (z.B. Miete statt Kauf, Kauf statt Miete) oder ein Vertrag über ein anderes Objekt des Ihnen durch meine Aktion bekannt gewordenen Verkäufers/Vermieters, geschlossen wird. Ebenso wird mein Provisionsanspruch begründet, wenn ein Vertrag wie oben angeführt zwischen dem von mir benannten Verkäufer/Vermieter und einer mit Ihnen persönlich oder wirtschaftlich verbundenen Person oder Firma geschlossen wird.

  7. Ich mache Sie in aller Form darauf aufmerksam, dass ich als Vermittlungsmakler auch Leistungen von meinem Auftraggeber erhalten kann.